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   VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15   

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VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15 (https://dejure.org/2016,1525)
VG Berlin, Entscheidung vom 09.02.2016 - 28 L 225.15 (https://dejure.org/2016,1525)
VG Berlin, Entscheidung vom 09. Februar 2016 - 28 L 225.15 (https://dejure.org/2016,1525)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 05.09.2007 - 2 BvR 1855/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlentscheidung zur Besetzung der Stelle eines

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    a) Dem gesetzlichen Regelungssystem in § 21 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - BVerfGK 18, 423 ; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).

    Der Dienstherr kann aber nur dann auf die dienstliche Beurteilung als maßgebliche Entscheidungsgrundlage seiner Auswahl abstellen, wenn sich hieraus verlässliche Bewertungen für die Ämtervergabe ergeben (BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 ).

    Im Rahmen des ihm zustehenden Ermessens ist es daher Sache des Dienstherrn, festzulegen, welches Gewicht er den einzelnen Merkmalen beimessen will (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 17. Januar 2014 - 1 BvR 3544/13 - juris Rn. 15).

    Denn hier muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    a) Dem gesetzlichen Regelungssystem in § 21 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - BVerfGK 18, 423 ; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).

    Denn hier muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).

    Er ist auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angewiesen, um die bevorstehende Beförderung der Beigeladenen und damit einen endgültigen Rechtsverlust zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 31 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2012 - 6 S 49.11

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Beschwerde; Auswärtiges Amt;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    Für eine derart weitreichende Anordnung besteht kein Anordnungsgrund, denn es ist dem Antragsteller zumutbar, innerhalb einer Frist von zwei Wochen ggf. die erneute Inanspruchnahme von gerichtlichem Rechtsschutz zu prüfen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juni 2012 - OVG 6 S 49.11 -, juris, Rn. 45).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    Ein individuelles Begründungserfordernis für das Gesamturteil rechtfertigt sich auch aus dessen besonderer Bedeutung als primär maßgebliche Grundlage bei einem späteren Leistungsvergleich in einem an Art. 33 Abs. 2 GG zu messenden Auswahlverfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - BVerwGE 147, 20 Rn. 21).
  • BVerfG, 16.12.2015 - 2 BvR 1958/13

    Ein Dienstposten kann mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet werden, wenn hierfür

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 57).
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    a) Dem gesetzlichen Regelungssystem in § 21 Satz 1 und § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG liegt die Vorstellung zugrunde, dass die dienstliche Beurteilung an den Auswahlkriterien des Art. 33 Abs. 2 GG zu orientieren ist, damit sie die Grundlage für nachfolgende Auswahlentscheidungen darstellen kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 11. Mai 2011 - 2 BvR 764/11 - BVerfGK 18, 423 ; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - BVerwG 2 VR 5.12 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Rn. 57).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    Denn hier muss der Dienstherr im Auswahlverfahren die für das Beförderungsamt wesentlichen Einzelaussagen der dienstlichen Beurteilungen weiter vergleichen (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 5. September 2007 - 2 BvR 1855/07 - BVerfGK 12, 106 und vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 1120/12 - BVerfGK 20, 77 ) und die Auswahl der Gesichtspunkte, auf die bei gleicher Eignung abgestellt werden soll, begründen (BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 46).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    Dies sind regelmäßig die aktuellen Beurteilungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99, , juris).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VG Berlin, 09.02.2016 - 28 L 225.15
    Das abschließende Gesamturteil ist durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen bestenauswahlbezogenen Gesichtspunkte zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4.11 - Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50 Rn. 15 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerfG, 17.01.2014 - 1 BvR 3544/13

    Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 64/16

    Postulationsfähigkeit des Arbeitgeberverbandes für Telekommunikation und IT e.V;

    Das rechtfertigt die Annahme, dass ein Beamter, der über einen längeren Zeitraum die Aufgaben eines Dienst- bzw. Arbeitspostens "rundum zufriedenstellend" und "gut" oder gar besser erfüllt, der einer deutlich höheren Besoldungsgruppe zugeordnet ist, als sie seinem Statusamt entspricht, die geringeren Anforderungen seines Statusamtes besser erfüllt (vgl. - jeweils zu den auch vorliegend betroffenen Beurteilungsrichtlinien - Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 25.02.2016 - 5 ME 217/15 -, BeckRS 2016, 43536; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 30.11.2015 - 1 B 1007/15 -, BeckRS 2015, 55888, vom 19.11.2015 - 1 B 980/15 -, Juris, und vom 18.06.2015 - 1 B 384/15 -, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.10.2015 - 6 CE 15.1849 -, Juris; VG Berlin, Beschlüsse vom 09.02.2016 - 28 L 225.15 -, Juris, und vom 08.02.2016 - 28 L 229.15 -, Juris; VG Trier, Beschluss vom 03.08.2015 - 1 L 1937/15.TR -).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2016 - 4 S 356/16

    Telekom: Beförderungsrunde 2016 - gehobener Dienst

    Denn ohne eine entsprechende Begründung ist für den beurteilten Beamten und die Verwaltungsgerichte nicht nachvollziehbar, nach welchen (einheitlich anzuwendenden) Maßstäben die Einzelbewertungen in die Gesamtbewertung übersetzt wurden (vgl. jeweils zu den vorliegend maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 04.04.2016 - 1 B 1514/15 -, Juris, vom 29.03.2016 - 1 B 1491/15 -, Juris, und vom 22.03.2016 - 1 B 1459/15 -, Juris; OVG Berlin- Brandenburg, Beschluss vom 18.03.2016 - OVG 7 S 53.15 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.03.2016, a.a.O.; VG Berlin, Beschlüsse vom 09.02.2016 - 28 L 225.15 -, Juris, und vom 08.02.2016 - 28 L 229.15 -, Juris).
  • VG Berlin, 13.08.2019 - 28 L 61.19
    Mit Beschluss vom 9. Februar 2016 (VG 28 L 225.15) untersagte die Kammer der Antragsgegnerin aufgrund der Rechtswidrigkeit der zugrunde liegenden dienstlichen Beurteilung des Antragstellers die Beförderung der im dortigen Verfahren beigeladenen ausgewählten Mitbewerber.
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